Information zur Wühltierbekämpfung

11. Februar 2025

Medieninformation 11/2025 Landestalsperrenverwaltung

Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern I. Ordnung in Sachsen

Information zur Wühltierbekämpfung

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen weist darauf hin, dass im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen an den sächsischen Gewässern I. Ordnung auch 2025 Fallen zur Wühltierbekämpfung aufgestellt werden. Die Maßnahmen dienen der Deichsicherheit, müssen deshalb geduldet werden und finden das ganze Jahr über statt. Schilder warnen an den jeweiligen Orten vor den aufgestellten Fallen. Aufgrund der Gefahr, die von ihnen ausgeht, dürfen die Fallen und Fanggeräte weder berührt, noch verändert oder entfernt werden!

Wir bitten Eigentümer, Anlieger, Hinterlieger und die Öffentlichkeit an den Gewässern I. Ordnung, Grenzgewässern und an den öffentlichen Hochwasserschutzanlagen um Beachtung.
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen ist verpflichtet, Gewässerunterhaltungsmaßnahmen nach § 41 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) anzukündigen.
Die Maßnahmen dienen einem optimalen Hochwasserschutz der Bevölkerung!

Landestalsperrenverwaltung
Bahnhofstraße 14
01796 Pirna
www.wasserwirtschaft.sachsen.de

Ihre Ansprechpartnerin
Patricia Zedel
Durchwahl
Telefon +49 3501 796-379

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